Bevor ein Teildatenbestand exportiert werden kann, muss der Bereich über einen „Vergabezaun“ spezifiziert werden.
Alle grafischen Objekte, die sich innerhalb des Vergabezaunes befinden und alle Objekte, die eine direkte Beziehung dazu haben, werden versucht in den Exportjob zu heben und zu exportieren. Diese Objekte befinden sich somit im Exportjob und sind für andere Bearbeitungen gesperrt. Zusätzlich werden alle Objekte, die eine direkte Beziehung zu Exportobjekten haben, in den Teildatenbestand kopiert. Diese Objekte sind nicht im Exportjob und können von anderen Benutzern bearbeitet werden.
Wenn Objekte nicht in den Job gehoben werden können, dann werden diese trotzdem in den Teildatenbestand übertragen. Diese Objekte sind zwar nicht durch den Exportjob gesperrt, Änderungen durch den Dienstleister werden jedoch nicht in den Hauptdatenbestand übernommen. Dies tritt dann auf, wenn Vergabezäune überlappen oder nahe beieinanderliegen, so dass es zu Objektüberschneidung mit mehreren Vergabezäunen kommt. Diese Objekte werden im Exportlog besonders gekennzeichnet.
Bei Objekten, die für den Dienstleister nicht bearbeitbar sind, erscheint in der Sachdatenmaske ein entsprechender Hinweis:

Hinweis bei Änderungen
Datenbestände, die sich in Datenprüfung befinden, sind ebenfalls durch Vergabezäune erkennbar.

Vergabezäune
Diese Vergabezäune enthalten im Attribut „Export an“ den Eintrag „Daten noch in Prüfung“ und in dem Attribut „Bemerkung“ die MSLink-Bereiche die zu diesen „gesperrten“ Daten gehören.

Attribute mit "Export an"
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Dienstleisterexporte nicht mit solchen Bereichen überlappen, da diese Daten noch nicht abgenommen sind und nur zur Ansicht dienen. Wenn die entsprechende Leitung abgenommen wird, werden anhand des Vergabezaunes und der MSLink-Bereiche alle Objekte aus dem Gesamtdatenbestand gelöscht und durch die abgenommenen Daten mit neuen MSLinks ersetzt.
Bisherige Vergabezäune, die im alten BLIS Teildatenbestände darstellen, können überlappt werden solange nicht die Leitung mit einem Vergabezaun „in Prüfung“ gesperrt wurde. Durch das Überlappen der Bereiche von Vergabezäunen entstehen Überlappungsbereiche, die von den Auftragnehmern abzugleichen sind. Es ist deswegen darauf zu achten, dass diese Überlappungsbereiche möglichst klein sein sollten.